Bericht zur Stadtvertretersitzung am 12.10.2023
Vorsitz der Sitzung: SSW
Teilnehmende CDU-Vertreter: Peter Tetzlaff, Friedrich Busch und Helge Prielipp
Dieser Bericht gibt die Sicht der CDU wieder, er ist kein Sitzungsprotokoll / es werden nicht alle Tagesordnungspunkte kommentiert.
Das Protokoll der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt-Tönning: https://www.toenning.de/rathaus/kommunalpolitik
Wichtiger Tagesordnungspunkt war die Entscheidung über die Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 14.09.2023 zur Änderung des B-Plan 19 (Bebauungsplan 19 / Paul-Dölz-Straße).
Die beantragte Änderung betraf unter anderem die mögliche Zulassung von "nicht störenden Gewerbebetrieben" (z.B. Versicherungsmakler, Ferienvermietung) im allgemeinen Wohngebiet Paul-Dölz-Straße. Die Entscheidung über den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag zur Nutzungsänderung wurde in der Stadtvertretung vom 18.09.2023 auf Antrag der AWT auf diese Stadtvertretersitzung vertagt.
Während der Bürgerfragestunde regte der Vorsitzende des Tönninger Vereins für Handel, Handwerk und Gewerbe an, der beantragten Nutzungsänderung zuzustimmen. Seiner Ansicht nach hätte dies sonst fatale Folgen für die in diesem Wohngebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Ein in diesem Wohngebiet ansässiger Unternehmer wies darauf hin, dass seiner Einschätzung nach 11 Gewerbebetriebe ihren Firmensitz in diesem Wohngebiet gemeldet haben und nur etwa 3 % der vorhandenen Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden. Für ihn selbst hätte eine Ablehnung des CDU-Antrages die Konsequenz, seinen Unternehmenssitz aus Tönning verlegen zu müssen. Für andere Unternehmer und Ferienwohnungsbetreiber könnte dies sogar existenzielle Folgen haben. In der Folge würde dies für die Stadt Tönning den Verlust erheblicher Gewerbesteuereinnahmen bedeuten.
Bezüglich des Antrags der CDU-Fraktion und bezüglich der Beschlussempfehlung des Bauausschusses stellte die AWT-Fraktion zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes einen Ergänzungsantrag. Laut des Antrags sollten "nicht störende Gewerbebetriebe" zugelassen werden, während die Nutzung und Vermietung von Ferienwohnungen unzulässig bleiben sollte. Die AWT-Fraktion argumentierte, dass die Genehmigung von Ferienwohnungen aus ihrer Sicht zu "Wohnraumvernichtung" führen würde. Nach einer anschließenden heftigen Debatte über mögliche Konsequenzen für die betroffenen Bürger bzw. Unternehmer in Tönning wurde dem Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich zugestimmt (CDU und SPD mit 4 Ja-Stimmen, SSW mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, AWT mit 1 Ja-Stimme und 4 Nein-Stimmen, 2 Stadtvertreter/innen der SPD aufgrund Befangenheit nicht stimmberechtigt und eine Stadtvertreter/in der AWT entschuldigt abwesend).
Mit dem Satzungsbeschluss zur 4. Änderung (voraussichtlich rechtskräftig Mitte 2024) werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die betroffenen Gewerbetreibenden und Vermieter von Ferienwohnungen die Ausnahmeregelungen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Nordfrieslands beantragen können. Die CDU-Fraktion wird rechtzeitig auf diese Möglichkeit hinweisen und hilfreiche Hinweise auf ihrer Internetseite https://www.cdu-toenning.de veröffentlichen.
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Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 09.10.2023 zur Erhöhung des Stellenkontingentes um eine Stelle im Fachdienst 1 Zentrale Verwaltung wurde von der AWT-Fraktion mit einem Änderungsantrag begleitet. Dieser Änderungsantrag unterstützte im Grundsatz die Schaffung der zusätzlichen Stelle, doch es gab Meinungsverschiedenheiten mit der CDU-Fraktion bezüglich bestimmter Weisungen, die aus Sicht der CDU in die Organisationsgewalt der Bürgermeisterin eingriffen. Während der anschließenden Diskussion konnte dieser Sachverhalt nicht eindeutig geklärt werden. Nach einer beantragten Sitzungsunterbrechung zog schließlich die AWT-Fraktion ihren Antrag zurück. Die Beschlussempfehlung zur Erhöhung des Stellenkontingentes um eine Stelle wurde mit Mehrheit angenommen. Im Anschluss wurde der von der Verwaltung vorgelegte Stellenplan 2024 der Stadt Tönning einstimmig genehmigt.
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Die Haushaltsplanungen für 2024 der Stadt Tönning und ihrer öffentlichen Einrichtungen sowie die Wirtschaftspläne 2024 und die Feststellungen/Kenntnisnahmen der Prüfberichte aus dem Jahr 2020 der Eigenbetriebe der Stadt Tönning wurden gemäß den Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse einstimmig genehmigt.
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Nächste Sitzung der Stadtvertretung ist am 12.12.2023.
Zusätzlich zu den Bekanntmachungen auf der Internetseite der Stadt Tönning informiert die CDU Sie rechtzeitig über den nächsten Termin auf den von uns genutzten Onlinekanälen.
Die Bürgerfragestunde ist ein fester Bestandteil jeder Ausschusssitzung, in der Bürger Anregungen, Fragen und Ideen einbringen können.
Wir freuen uns auf einen Austausch mit Ihnen.
Ihre CDU Tönning
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